Erwägungsgrund 6 32016R0026
Am 3. Juni 2014 nahm der RAC einvernehmlich eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagene Beschränkung an, in der das Risiko aufgrund der Exposition gegenüber Abbauprodukten von NPE bestätigt wird. Der RAC empfahl ferner eine Beschränkung sowohl hinsichtlich der Wirksamkeit als auch der Durchführbarkeit als zweckmäßigste Maßnahme auf Unionsebene, um gegen die Risiken aufgrund von NPE in Textilerzeugnissen vorzugehen.