Erwägungsgrund 7 32016R0026
Am 9. September 2014 nahm der SEAC einvernehmlich eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagene Beschränkung in Bezug auf NPE an, weil sie hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des sozioökonomischen Nutzens und der sozioökonomischen Kosten die zweckmäßigste Maßnahme auf Unionsebene sei, um gegen die festgestellten Risiken vorzugehen.