Erwägungsgrund 19 32016R0426
Da durch nicht ordnungsgemäße Installation, Wartung oder Verwendung von Geräten verursachte Risiken von dieser Verordnung nicht erfasst werden, sollte den Mitgliedstaaten nahegelegt werden, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass die Öffentlichkeit über die Risiken für Gesundheit und Sicherheit im Zusammenhang mit Verbrennungsprodukten und die Notwendigkeit angemessener Vorsorgemaßnahmen, unter anderem in Bezug auf Kohlenstoffmonoxidemissionen, aufgeklärt wird.