Erwägungsgrund 3 32016R0426
Die bei der Umsetzung der Richtlinie 2009/142/EG gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass es notwendig ist, einige der darin enthaltenen Bestimmungen zu ändern, im Hinblick auf die Festlegung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, den Inhalt der Mitteilungen der Mitgliedstaaten über die auf ihrem Hoheitsgebiet üblichen Gasarten und die dazugehörigen Anschlussdrücke sowie bestimmte wesentliche Anforderungen, um sie klarer zu fassen und zu aktualisieren und so die Rechtssicherheit zu gewährleisten.