Erwägungsgrund 24 32016R0426
Wenn die Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie mit den laufenden Normungsarbeiten des CEN zu den Gasbeschaffenheitsspezifikationen konkrete Maßnahmen zur stärkeren Nutzung von Biogas ergreifen, indem dieses Gas in das Gasverteilungsnetz eingespeist oder durch isolierte Systeme verteilt wird, sollten sie, falls die Beschaffenheit des gelieferten Gases nicht mehr innerhalb des bereits mitgeteilten Beschaffenheitsspektrums liegt, für die rechtzeitige Aktualisierung ihrer Mitteilung über die Gasarten sorgen.