Erwägungsgrund 4 32016R0445
Die EZB nimmt ihre Aufsichtsaufgaben im Rahmen des SSM wahr, der sicherstellen soll, dass die Politik der Union in Bezug auf die Beaufsichtigung von Kreditinstituten in einer kohärenten und effektiven Art und Weise umgesetzt wird, dass das einheitliche Regelwerk für Finanzdienstleistungen in allen betroffenen Mitgliedstaaten in der gleichen Weise auf Kreditinstitute angewendet wird und dass diese Kreditinstitute einer Aufsicht von höchster Qualität unterliegen. Die EZB sollte bei der Durchführung ihrer Aufsichtsaufgaben die Verschiedenartigkeit von Kreditinstituten, deren Größe und Geschäftsmodelle sowie die systemischen Vorteile der Verschiedenartigkeit in der Bankenindustrie der Union in vollem Umfang berücksichtigen.