Erwägungsgrund 5 32016R0445
Zur Gewährleistung einer fortschreitenden Konvergenz zwischen der Höhe der Eigenmittel und den aufsichtlichen Anpassungen in Bezug auf die Definition von Eigenmitteln in der gesamten Union und die im Unionsrecht enthaltene Definition von Eigenmitteln während eines Übergangszeitraums sollte die Einführung der Eigenkapitalanforderungen schrittweise erfolgen.