Erwägungsgrund 10 32016R0580
In Anbetracht des schweren Schadens, den der Terroranschlag vom 26. Juni 2015 in der Nähe von Sousse der tunesischen Wirtschaft, insbesondere dem Fremdenverkehrssektor, zugefügt hat, und der Notwendigkeit, dringende autonome Handelsmaßnahmen zu treffen, um die Wirtschaftslage des Landes kurzfristig zu verbessern, wurde es als angemessen erachtet, von dem Achtwochenzeitraum nach Artikel 4 des Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist, abzuweichen —