Erwägungsgrund 2 32016R0580
Nach dem Terroranschlag vom 26. Juni 2015 in der Nähe des tunesischen Sousse erklärte der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015, dass die Union in Konsultation mit den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ausloten werde, befristete Sondermaßnahmen zur Unterstützung der tunesischen Wirtschaft zu ergreifen.