Erwägungsgrund 6 32016R0792
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung harmonisierter Verbraucherpreisindizes geschaffen. Dieser Rechtsrahmen muss an die gegenwärtigen Erfordernisse und technischen Möglichkeiten angepasst werden, um so die Relevanz und die Vergleichbarkeit harmonisierter Verbraucherpreisindizes und des HPI weiter zu verbessern. Auf der Grundlage des mit dieser Verordnung geschaffenen neuen Rahmens sollte mit der Arbeit an einer Reihe zusätzlicher Indikatoren für die Preisentwicklung begonnen werden.