Erwägungsgrund 16 32016R0792
Für die Bewertung, ob die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten detaillierten harmonisierten Indizes ausreichend vergleichbar sind, sind Hintergrundinformationen wesentlich. Zudem werden die harmonisierten Indizes für alle Betroffenen leichter zu verstehen sein und ihre Qualität zunehmen, wenn die von den Mitgliedstaaten zu ihrer Erstellung verwendeten Methoden und Vorgehensweisen transparent sind. Daher soll ein Regelwerk für die Meldung harmonisierter Metadaten geschaffen werden.