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Jeder Scheduling Agent, ausgenommen die Scheduling Agents von Shipping Agents, legt dem ÜNB, der das Fahrplangebiet betreibt, auf dessen Ersuchen und gegebenenfalls einem Dritten folgende Fahrpläne vor:
Erzeugungsfahrpläne;
Verbrauchsfahrpläne;
Fahrpläne für den regelzoneninternen Handel und
Fahrpläne für den regelzonenüberschreitenden Handel.
Jeder Scheduling Agent eines Shipping Agent oder gegebenenfalls einer Central Counterparty (CCP) legt dem ÜNB, der ein an der Marktkopplung beteiligtes Fahrplangebiet betreibt, auf Ersuchen des betreffenden ÜNB und gegebenenfalls einem Dritten folgende Fahrpläne vor:
Fahrpläne für den regelzonenüberschreitenden Handel für
den multilateralen Austausch zwischen dem Fahrplangebiet und einer Gruppe anderer Fahrplangebiete
den bilateralen Austausch zwischen dem Fahrplangebiet und einem anderen Fahrplangebiet;
Fahrpläne für den regelzoneninternen Handel zwischen dem Shipping Agent und der Central Counterparty;
Fahrpläne für den regelzoneninternen Handel zwischen dem Shipping Agent und anderen Shipping Agents.
Jeder Fahrplanagent eines Shipping Agent oder gegebenenfalls einer Central Counterparty übermittelt den ÜNB auf deren Anfrage die Werte der Fahrpläne für den…
aggregierte saldierte externe Fahrpläne und
in Regionen mit einem zentralen Dispatch-System — abweichend von den Buchstaben a und b — vom ÜNB für die Erstellung seines Fahrplans für die…
in Regionen mit einem zentralen Dispatch-System — abweichend von den Buchstaben a und b — die vom ÜNB für die Erstellung seines Fahrplans für die…
„Scheduling Agent“ bezeichnet die mit der Übermittlung der Fahrpläne von Marktteilnehmern an ÜNB oder ggf. Dritte beauftragte(n) Stelle(n);
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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