Art. 149 Abs. 1 32017R1485Allgemeine Anforderungen an grenzübergreifende Regelungsverfahren
Alle ÜNB, die am Austausch oder an der Teilung von FRR oder RR beteiligt sind, führen ein grenzübergreifendes FRR- bzw. RR-Aktivierungsverfahren ein.
Art. 147 Abs. 2 32017R1485Grenzübergreifendes FRR-Aktivierungsverfahren
Jeder ÜNB ist berechtigt, durch den Abschluss einer Vereinbarung über das grenzübergreifende FRR-Aktivierungsverfahren das grenzübergreifende…
Art. 165 Abs. 3 Buchst. c 32017R1485Allgemeine Anforderungen an den Austausch von FRR und RR innerhalb eines Synchrongebiets
die Einführung des grenzübergreifenden FRR-/RR-Aktivierungsverfahrens gemäß den Artikeln 147 und 148,
Art. 166 Abs. 3 Buchst. b 32017R1485Allgemeine Anforderungen an die Teilung von FRR und RR innerhalb eines Synchrongebiets
die Einführung des grenzübergreifenden FRR-/RR-Aktivierungsverfahrens gemäß den Artikeln 147 und 148
Art. 148 Abs. 3 32017R1485Grenzübergreifendes RR-Aktivierungsverfahren
Die ÜNB führen das grenzübergreifende FRR-Aktivierungsverfahren in einer Weise ein, durch die Folgendes nicht beeinträchtigt wird: