Art. 30 32017R1485
Kurzschlussstrom
Jeder ÜNB ermittelt Folgendes:
a)
den maximalen Kurzschlussstrom, bei dem die Nennkurzschlussfähigkeit der Leistungsschalter und anderer Betriebsmittel überschritten wird, und
b)
den minimalen Kurzschlussstrom für den ordnungsgemäßen Betrieb der Schutzeinrichtungen.