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Soweit der ÜNB nichts anderes bestimmt, übermittelt jeder Eigentümer einer Gesamteinrichtung zur Stromerzeugung mit einer Stromerzeugungsanlage, bei der es sich gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und e um einen SNN mit Verteilernetzanschluss handelt, dem ÜNB und dem VNB, mit dem er über einen Netzanschlusspunkt verfügt, mindestens folgende Daten:
fahrplanmäßige Nichtverfügbarkeiten und Wirkleistungsbeschränkungen der Anlage sowie die prognostizierte fahrplanmäßige Wirkleistungsabgabe am Netzanschlusspunkt;
jede prognostizierte Beschränkung der Fähigkeit zur Blindleistungsregelung und
in Regionen mit einem zentralen Dispatch-System — abweichend von den Buchstaben a und b — die vom ÜNB für die Erstellung seines Fahrplans für die Wirkleistungsabgabe angeforderten Daten.
jede prognostizierte Beschränkung der Fähigkeit zur Blindleistungs- oder Spannungsregelung.
in Regionen mit einem zentralen Dispatch-System — abweichend von Buchstabe a — die vom ÜNB für die Erstellung seines Fahrplans für die Wirkleistungsabgabe…
Soweit der ÜNB nichts anderes bestimmt, übermittelt jeder Eigentümer eines SNN, bei dem es sich um eine Verbrauchsanlage mit Verteilernetzanschluss handelt, die…
Jeder Scheduled Exchange Calculator übermittelt den ÜNB auf deren Anfrage die Werte in Bezug auf den fahrplanmäßigen Austausch im Zusammenhang mit den an der…
Informationen, die den Fahrplan der Erzeugungseinheiten betreffen;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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