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Eine in Artikel 29 Absatz 5 genannte operative Stelle übermittelt einen begründeten elektronischen oder schriftlichen Antrag auf Zugang zu EES-Daten an eine in Artikel 29 Absatz 3 genannte zentrale Zugangsstelle. Nach Eingang eines Antrags auf Zugang überprüft diese zentrale Zugangsstelle, ob die Zugangsbedingungen des Artikels 32 erfüllt sind. Sind die Bedingungen für den Zugang erfüllt, bearbeitet diese zentrale Zugangsstelle die Anträge. Die EES-Daten, auf die zugegriffen wird, werden einer operativen Stelle nach Artikel 29 Absatz 5 so übermittelt, dass die Sicherheit der Daten nicht beeinträchtigt wird.
In dringenden Fällen, in denen eine unmittelbar bevorstehende Lebensgefahr, die im Zusammenhang mit einer terroristischen Straftat oder einer anderen schweren Straftat steht, abgewendet werden muss, bearbeitet eine zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 29 Absatz 3 den Antrag unverzüglich und überprüft erst nachträglich, ob alle Voraussetzungen gemäß Artikel 32 erfüllt sind, einschließlich der Frage, ob tatsächlich ein Dringlichkeitsfall gegeben war. Die nachträgliche Überprüfung wird unverzüglich und in jedem Fall spätestens sieben Arbeitstage nach der Bearbeitung des Antrags durchgeführt.
Wird bei einer nachträglichen Überprüfung festgestellt, dass der Zugang zu EES-Daten nicht berechtigt war, so löschen alle Behörden, die auf solche Daten zugegriffen haben, die aus dem Zugriff auf das EES gewonnenen Informationen, und melden die Löschung der betreffenden zentralen Zugangsstelle des Mitgliedstaats, in dem der Antrag gestellt wurde.
Die Behörden, die berechtigt sind, zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten die EES-Daten…
In dringenden Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr für das Leben einer Person im Zusammenhang mit einer terroristischen Straftat oder einer anderen…
Zum Schutz personenbezogener Daten und um systematische Abfragen auszuschließen, sollten EES-Daten nur in besonderen Fällen verarbeitet werden, wenn dies zur…
Die benannten Behörden können die Abfrage von im ETIAS-Zentralsystem gespeicherten Daten beantragen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Nur benannte Behörden, die für die Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von terroristischen Straftaten oder sonstigen schweren Straftaten zuständig sind, für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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