Erwägungsgrund 51 32018R1240
Es sollten präzise Vorschriften hinsichtlich der Zuständigkeiten der eu-LISA für die Konzeption, Entwicklung und technische Verwaltung des ETIAS-Informationssystems festgelegt werden. Auch hinsichtlich der Zuständigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Zuständigkeiten von Europol in Bezug auf ETIAS sollten Vorschriften festgelegt werden. eu-LISA sollte dem Risiko eines Kostenanstiegs besondere Beachtung schenken und für eine ausreichende Überwachung der Auftragnehmer sorgen.