Erwägungsgrund 52 32018R1240
Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates findet Anwendung auf die Tätigkeiten von eu-LISA und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Ausübung der ihnen in der vorliegenden Verordnung übertragenen Aufgaben.