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Fischereifahrzeuge aus Drittländern, die nicht über eine Genehmigung gemäß der vorliegenden Verordnung verfügen, sollten bei der Durchfahrt durch Unionsgewässer verpflichtet sein, dafür zu sorgen, dass ihre Fanggeräte so verstaut sind, dass sie nicht ohne weiteres zum Fischfang verwendet werden können.
Fährt ein Fischereifahrzeug eines Drittlands ohne Genehmigung gemäß dieser Verordnung durch Unionsgewässer, müssen seine Fanggeräte im Einklang mit den…
Ein Fischereifahrzeug aus einem Drittland, das in den Unionsgewässern fischen darf, muss die Kontrollvorschriften beachten, die für die Fischereitätigkeiten der…
das Fischereifahrzeug nicht auf einer IUU-Schiffsliste einer RFO und/oder der Union gemäß der IUU-Verordnung steht;
Unbeschadet der Verordnung (EU) 2017/2403 des Europäischen Parlaments und des RatesVerordnung (EU) 2017/2403 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.…
Um den Zugang zu den Unionsgewässern durch Fischereifahrzeuge unter der Flagge eines Drittlands angemessen zu regeln, sollten die entsprechenden Vorschriften…
Von den für Fischereifahrzeuge aus Drittländern geltenden Vorschriften muss abgewichen werden, und besondere Bedingungen und Verfahren müssen festgelegt werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.