Erwägungsgrund 4 32017R0997
Die Richtlinie 67/548/EWG wurde mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben und durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt. Die Richtlinie kann jedoch für bestimmte Gemische weiter bis zum 1. Juni 2017 gelten, wenn diese gemäß der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingestuft, gekennzeichnet und verpackt und bereits vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht wurden.