Erwägungsgrund 5 32017R0997
Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1357/2014 der Kommission ersetzt, um die Definitionen der gefahrenrelevanten Eigenschaften gegebenenfalls an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 anzugleichen und die Bezugnahmen auf die Richtlinie 67/548/EWG durch Bezugnahmen auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu ersetzen.