Erwägungsgrund 10 32018R0581
Angesichts der umfangreichen Änderungen, die mit der vorliegenden Verordnung bei den für die Aussetzung der autonomen Zollsätze in Betracht kommenden Waren, auf die zulässigen Freigabebescheinigungen und die Verfahren vorgenommen werden, sowie im Interesse der Klarheit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1147/2002 aufgehoben werden —