Erwägungsgrund 7 32018R0581
Zur Erleichterung der Zollkontrollen sollte in der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr die Kennnummer der Freigabebescheinigung oder, im Falle der Instandsetzung oder Instandhaltung von Waren, die ihren Lufttüchtigkeitsstatus verloren haben, die Kennnummer einer früheren Freigabebescheinigung angegeben werden.