Erwägungsgrund 8 32018R0581
Haben die Zollbehörden der Mitgliedstaaten den Verdacht, dass eine Bescheinigung gefälscht wurde, sollten sie die Möglichkeit haben, auf Kosten des Einführers ein Sachverständigengutachten von einem Vertreter der nationalen Luftfahrtbehörden anzufordern. Bevor sie diese Maßnahmen treffen, sollten die Zollbehörden jedoch das Risiko berücksichtigen, dass die Kosten des Sachverständigengutachtens den Nutzen der Zollaussetzung für den Einführer in dem Fall übersteigen würden, dass dem Sachverständigengutachten zufolge kein Verstoß gegen die Vorschriften über die Ausstellung dieser Bescheinigungen vorliegt.