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Die zuständigen Behörden veröffentlichen und aktualisieren auf ihren Websites vollständige Informationen zu allen geltenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die die für AIF und OGAW geltenden Vertriebsanforderungen regeln, sowie Zusammenfassungen dieser Vorschriften; diese Veröffentlichungen und Aktualisierungen erfolgen in mindestens einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache.
Die zuständigen Behörden unterrichten die ESMA über die Hyperlinks zu den Websites der zuständigen Behörden, auf denen die in Absatz 1 genannten Informationen veröffentlicht werden. Die zuständigen Behörden unterrichten die ESMA unverzüglich über jede Änderung der nach Unterabsatz 1 übermittelten Informationen.
Die ESMA arbeitet einen Entwurf technischer Durchführungsstandards aus, um die Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für nach diesem Artikel erfolgende Veröffentlichungen und Mitteilungen festzulegen. Die ESMA legt der Kommission diesen Entwurf technischer Durchführungsstandards spätestens am 2. Februar 2021 vor. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Durchführungsstandards gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen.
Die zuständigen Behörden unterrichten die ESMA über jede Änderung der gemäß Absatz 2 übermittelten Informationen und übermitteln der ESMA unverzüglich eine…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und der ESMA bis zum 10. November 2021 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, einschließlich der einschlägigen…
Die EBA arbeitet in Abstimmung mit der ESMA Entwürfe technischer Durchführungsstandards aus, in denen das Format, der Aufbau, das Inhaltsverzeichnis und der…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission, der EBA und der ESMA bis zum 30. Juni 2025 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, einschließlich der…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, von der ESMA ausgearbeitete technische Durchführungsstandards zu erlassen, die sich auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.