Erwägungsgrund 8 32019R1156
Um die Gleichbehandlung von Verwaltern von Organismen für gemeinsame Anlagen zu gewährleisten und um ihnen die Entscheidung darüber zu erleichtern, ob sie im grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds tätig werden wollen, ist es wichtig, dass die von den zuständigen Behörden für die Beaufsichtigung grenzüberschreitender Tätigkeiten erhobenen Gebühren und Entgelte in einem angemessenen Verhältnis zu den wahrgenommenen und öffentlich bekannt gegebenen Aufsichtsaufgaben stehen und dass diese Gebühren und Entgelte im Sinne einer höheren Transparenz auf den Websites der zuständigen Behörden veröffentlicht werden. Aus demselben Grund sollten Hyperlinks zu den Informationen, die auf der Website der zuständigen Behörden zu Gebühren und Entgelten veröffentlicht sind, auf der Website der ESMA veröffentlicht werden, damit es eine zentrale Informationsstelle gibt. Auf der Website der ESMA sollte daher auch ein interaktives Tool zur unverbindlichen Berechnung dieser von den zuständigen Behörden erhobenen Gebühren und Entgelte vorgesehen werden.