Erwägungsgrund 19 32014R1286
Zunehmend verfolgen Kleinanleger neben dem Anlageziel der finanziellen Erträge auch zusätzliche Zwecke, etwa soziale oder umweltpolitische Ziele. Allerdings sind Informationen über vom PRIIP-Hersteller angestrebte Ergebnisse in den Bereichen Umwelt oder Soziales möglicherweise schwer zu vergleichen, oder sie fehlen ganz. Daher könnten in Finanzanlagen antizipierte nachhaltige ökologische und soziale Entwicklungen sowie die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates es ermöglichen, dass diese Aspekte in angemessenerer Weise in das Unionsrecht integriert und durch dieses weiter gefördert werden. Es gibt jedoch weder festgelegte Kriterien noch ein förmliches Verfahren zur objektiven Nachprüfung derartiger sozialer oder ökologischer Kriterien, wie sie bereits im Nahrungsmittelsektor bestehen. Daher ist es wünschenswert, dass die Kommission bei ihrer Überprüfung der vorliegenden Verordnung die Entwicklungen in Bezug auf soziale und ökologische Anlageprodukte und das Ergebnis der Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 gründlich betrachtet.