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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2021. Allerdings gilt sie in Bezug auf die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben f und g aufgeführten Bereiche ab dem 1. Januar 2025. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG I Zu erfassende Themen Bereich Thema Einzelthemen Für alle Bereiche Technische Angaben Angaben zur Datenerhebung Kennzeichnung Gewichte Merkmale der Befragung Ort Personen- und Haushaltsmerkmale Demografie Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund Haushaltszusammensetzung Gesundheit: Gesundheitszustand und Behinderung, Zugang zu sowie Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfaktoren Behinderung und andere Aspekte des europäischen Mindestmoduls zur Gesundheit Erwerbsbeteiligung Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben) Grundmerkmale des Beschäftigungsverhältnisses Bildungsstand und ‐hintergrund Bildungsabschluss Arbeitskräfte Personen- und Haushaltsmerkmale Haushaltszusammensetzung– zusätzliche spezifische Einzelangaben Aufenthalt im Land Grund für die Migration Erwerbsbeteiligung Erwerbsstatus Laufzeit des Arbeitsvertrages Vertragsbedingungen Voll- oder Teilzeitbeschäftigung — Grund dafür Wirtschaftlich abhängige Selbstständigkeit Leitungsfunktionen Betriebsgröße Arbeitsplatz Heimarbeit Arbeitssuche Arbeitsbereitschaft Verfügbarkeit Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en) Suche nach einer anderen Erwerbstätigkeit Unterbeschäftigung Vereinbarkeit von Beruf und Familie Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen Altersrenten-, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung Betreuungsbedarf Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung Beginn des Beschäftigungsverhältnisses Wie wurde die Arbeit gefunden? Kontinuität und Unterbrechungen der Berufslaufbahn Grundmerkmale des letzten Beschäftigungsverhältnisses Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeiten Arbeitszeitgestaltung Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung Bildungsstand und -hintergrund Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (vier Wochen) Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (12 Monate) Gesundheit: Gesundheitszustand und Behinderung, Zugang zu sowie Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfaktoren Arbeitsunfälle und sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme Aspekte des europäischen Mindestmoduls zur Gesundheit Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden Einkommen aus Arbeit Einkommen aus Arbeitslosengeld Einkommen und Lebensbedingungen Personen- und Haushaltsmerkmale Haushaltszusammensetzung– zusätzliche spezifische Einzelangaben Dauer des Aufenthalts im Land Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung Teilnahme an formalen Bildungsmaßnahmen (gegenwärtig) Bildungsstand und -hintergrund Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung Erwerbsbeteiligung Merkmale des Arbeitsplatzes Laufzeit des Arbeitsvertrages Erwerbsstatus Einzelangaben zur Arbeitsmarktsituation Leitungsfunktionen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung Berufserfahrung Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Erwerbsstatus kalendarisch Arbeitszeiten Gesundheit: Gesundheitszustand und Behinderung, Zugang zu sowie Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfaktoren Europäisches Mindestmodul zur Gesundheit Einzelangaben zu Gesundheitszustand und Behinderung Gesundheitszustand der Kinder Zugang zu medizinischer Versorgung Medizinische Versorgung Zugang zu medizinischer Versorgung (Kinder) Gesundheitsfaktoren Lebensqualität, einschließlich soziale, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe sowie Inklusion und Wohlbefinden Lebensqualität Soziale und kulturelle Teilhabe Wohlbefinden Lebensbedingungen, einschließlich materielle Unterversorgung, Wohnen, Lebensumfeld, Zugang zu Dienstleistungen Materielle Unterversorgung Kinderspezifische Unterversorgung Hauptmerkmale der Wohnung Einzelangaben zur Wohnsituation, einschließlich Unterversorgung und unterstellte Miete Wohnkosten einschließlich der reduzierten Nebenkosten Lebensumfeld Wohnungsnot (einschließlich Mietprobleme) und Gründe dafür Inanspruchnahme von Dienstleistungen, einschließlich Pflegedienstleistungen und Dienstleistungen für eigenständige Lebensführung Erschwinglichkeit der Dienstleistungen Nicht erfüllte Bedürfnisse und Gründe für Nichterfüllung Kinderbetreuung Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden Einkommen aus Arbeit Einkommen aus Sozialleistungen Einkommen aus Altersrenten und -pension Sonstiges Einkommen, einschließlich Einkommen aus Eigentum und Kapital und Transfers zwischen Haushalten Tatsächlich nach Vergünstigungen geleistete Steuern und Beiträge Gesamtjahreseinkommen (auf Ebene der Personen und Haushalte) Überschuldung und Gründe dafür Rückstände Vermögensaspekte, einschließlich Wohneigentum Verbrauchsaspekte Intergenerationale Übertragung von Vorteilen und Benachteiligungen Beurteilung der eigenen Bedürfnisse Gesundheit Gesundheit: Gesundheitszustand und Behinderung, Zugang zu sowie Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfaktoren Europäisches Mindestmodul zur Gesundheit Krankheiten und chronische Erkrankungen Unfälle und Verletzungen Schmerzen Psychische Gesundheit einschließlich Suchterkrankungen Funktionelle Einschränkungen Schwierigkeiten bei Tätigkeiten der persönlichen Pflege Schwierigkeiten bei Arbeiten im Haushalt Vorübergehende Einschränkung der Tätigkeit (infolge gesundheitlicher Beschwerden) Hindernisse in Bezug auf die Beteiligung an bestimmten Lebensbereichen Inanspruchnahme von Gesundheits- und Langzeitpflege Inanspruchnahme von Medikamenten Gesundheitsvorsorge Zugang zu medizinischer Versorgung Größe und Gewicht Körperliche Betätigung Ernährungsgewohnheiten Rauchen Alkoholkonsum Gesellschaftliche und Umweltfaktoren Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden Monatliches Gesamteinkommen des Haushalts Allgemeine und berufliche Bildung Personen- und Haushaltsmerkmale Dauer des Aufenthalts im Land Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung Beginn des Beschäftigungsverhältnisses Erwerbsbeteiligung Betriebsgröße Bildungsstand und -hintergrund Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung Bildungsgrad Selbst angegebene Fertigkeiten Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung Zugang zu Informationen über Lernmöglichkeiten und Orientierungshilfe (12 Monate) Teilnahme an formalen Bildungsmaßnahmen (12 Monate) Jüngste Aktivität an formaler Bildung — Einzelangaben (12 Monate) Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien bei der jüngsten Aktivität im Bereich der formalen Bildung (12 Monate) Gründe für die Teilnahme an der jüngsten Aktivität im Bereich der formalen Bildung (12 Monate) Bezahlung und Zeiten der jüngsten Aktivität im Bereich der formalen Bildung (12 Monate) Ergebnisse der jüngsten Aktivität im Bereich der formalen Bildung und Nutzung der dabei erworbenen Fertigkeiten (12 Monate) Teilnahme an nichtformalen Bildungsmaßnahmen (12 Monate) Jüngste Aktivität der nichtformalen Bildung — Einzelangaben (12 Monate) Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien bei nichtformalen Bildungsmaßnahmen (12 Monate) Gründe für die Teilnahme an nichtformalen Bildungsmaßnahmen (12 Monate) Bezahlung und Zeiten der nichtformalen Bildungsmaßnahmen (12 Monate) Ergebnisse der jüngsten Aktivität im Bereich der nichtformalen Bildung und Nutzung der dabei erworbenen Fertigkeiten (12 Monate) Hindernisse, die einer Beteiligung an allgemeiner und beruflicher Bildung entgegenstehen (12 Monate) Informelles Lernen Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden Monatliches Gesamteinkommen des Haushalts Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien Beteiligung an der Informationsgesellschaft Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien und deren Häufigkeit Hindernisse und Probleme, die der Nutzung entgegenstehen Auswirkungen der Nutzung Sicherheit, Privatsphäre, Vertrauen Anschluss ans Internet von überall aus Digitale Kompetenzen Aktivitäten im Internet Online-Handel Interaktionen mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden Monatliches Gesamteinkommen des Haushalts Zeitverwendung Personen- und Haushaltsmerkmale Haushaltszusammensetzung– Einzelangaben Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung Teilnahme an formalen Bildungsmaßnahmen (gegenwärtig) Gesundheit: Gesundheitszustand und Behinderung, Zugang zu sowie Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfaktoren Europäisches Mindestmodul zur Gesundheit Lebensbedingungen, einschließlich materielle Unterversorgung, Wohnen, Lebensumfeld, Zugang zu Dienstleistungen Gebrauchsgüter Kinderbetreuung Betreuung kranker und alter Menschen Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeiten Arbeitszeitgestaltung Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden Produktion für Eigenverbrauch und Verkauf, Reparaturen Einkommen aus Arbeit Monatliches Gesamteinkommen des Haushalts Zeiteinteilung Zeitverwendung, Arten von Tätigkeiten Parallele Tätigkeiten Ort der Tätigkeit Anwesenheit anderer während der Tätigkeit Bewertung der Tätigkeit Verbrauch Personen- und Haushaltsmerkmale Haushaltszusammensetzung– zusätzliche spezifische Einzelangaben Lebensbedingungen, einschließlich materielle Unterversorgung, Wohnen, Lebensumfeld, Zugang zu Dienstleistungen Hauptmerkmale der Wohnung Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung Teilnahme an formalen Bildungsmaßnahmen (gegenwärtig) Erwerbsbeteiligung Laufzeit des Arbeitsvertrages Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden Gesamtjahreseinkommen (auf Ebene der Personen und Haushalte) Hauptbestandteile des Einkommens Steuern und Beiträge Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen Unterstellte Miete Haupteinkommensquelle Vermögensaspekte, einschließlich Wohneigentum Schulden Rückstände Verbrauch nach Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken (classification of individual consumption by purpose - COICOP) Ausgaben für grenzüberschreitenden Verbrauch nach COICOP Eigenverbrauch ANHANG II Genauigkeitsanforderungen 1. Die Genauigkeitsanforderungen werden für alle Datensätze als Standardfehler ausgedrückt und sind als stetige Funktionen der tatsächlichen Schätzungen und des Umfangs der statistischen Grundgesamtheit in einem Land oder in einer NUTS-2-Region definiert. 2. Der geschätzte Standardfehler einer bestimmten Schätzung darf den folgenden Betrag nicht überschreiten: 3. Die Funktion f(N) hat die Form f(N)=a√N+b. 4. Für die Parameter N, a und b werden folgende Werte verwendet: N a b Bereich Arbeitskräfte: Genauigkeitsanforderungen Geschätzte (nationale) vierteljährliche Werte der Erwerbslosigkeit im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 74 Jahren In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 15 bis 74 Jahren, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 7800 ‐4500 Geschätzte (nationale) vierteljährliche Werte im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 74 Jahren In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 15 bis 74 Jahren, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 7800 ‐4500 Geschätzte vierteljährliche Werte der Erwerbslosigkeit im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 74 Jahren in jeder NUTS‐2-Region In privaten Haushalten in der NUTS-2-Region lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 15 bis 74 Jahren, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet Siehe Nummer 6 Bereich Einkommen und Lebensbedingungen Armutsgefährdung oder soziale Ausgrenzung im Verhältnis zur Bevölkerung Zahl der privaten Haushalte im Land in Mio. und auf drei Dezimalstellen gerundet 900 2600 Dauerhafte Armutsgefährdung über vier Jahre im Verhältnis zur Bevölkerung Zahl der privaten Haushalte im Land in Mio. und auf drei Dezimalstellen gerundet 350 1000 Armutsgefährdung oder soziale Ausgrenzung im Verhältnis zur Bevölkerung in jeder NUTS‐2-Region (siehe Nummer 7) Zahl der privaten Haushalte in der NUTS 2-Region in Millionen und auf drei Dezimalstellen gerundet 600 0 Bereich Gesundheit Prozentsatz der Bevölkerung, der aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden bei gewöhnlichen Tätigkeiten stark eingeschränkt ist (im Alter von 15 Jahren und darüber) In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 15 Jahren und darüber, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 1200 2800 Bereich Allgemeine und berufliche Bildung Quote der Beteiligung an formaler allgemeiner und beruflicher Bildung (Alter von 18-24 Jahren) In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 18 bis 24 Jahren, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 200 1500 Quote der Beteiligung an nichtformaler allgemeiner und beruflicher Bildung (Altersgruppe 25 bis 69 Jahre) In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 25 bis 69 Jahren, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 400 2000 Bereich Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik Prozentsatz der Personen, die im vergangenen Jahr für den privaten Gebrauch Waren oder Dienstleistungen über das Internet bestellt haben In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 16 bis 74 Jahren, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 400 1300 Bereich Zeitverwendung Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 15 Jahren und darüber, der täglich im Durchschnitt mehr als 10 % der Zeit mit bezahlter Arbeit verbringt In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 15 Jahren und darüber, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 900 3500 Bereich Verbrauch Prozentsatz der Haushalte, der mehr als 50 % der Gesamtausgaben für wohnungsbezogene Ausgabenarten, einschließlich Wasser, Strom, Gas und andere Energieträger, ausgibt (siehe Nummer 8) Zahl der privaten Haushalte im Land, in Mio. und auf drei Dezimalstellen gerundet 600 1600 5. Falls Länder mit den oben aufgeführten Parametern negative Werte für f(N) erzielen, sind sie von der entsprechenden Anforderung befreit. 6. Für die geschätzten Werte der Arbeitslosigkeit im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 74 Jahren in jeder NUTS-2-Region wird die Funktion f(N) wie folgt definiert: 7. Für die Schätzung der Armutsgefährdung oder sozialen Ausgrenzung im Verhältnis zur Bevölkerung in jeder NUTS-2-Region sind diese Anforderungen für NUTS-2-Regionen mit weniger als 0,5 Mio. Einwohnern nicht verbindlich, sofern die entsprechende NUTS-1-Region diese Anforderung erfüllt. NUTS-1-Regionen mit weniger als 100 000 Einwohnern sind von dieser Anforderung ausgenommen. 8. Für die Bereiche Zeitverwendung und Verbrauch können die Genauigkeitsanforderungen durch Kombination von Mikrodaten für einen Beobachtungszeitraum von höchstens drei aufeinander folgenden Jahren erfüllt werden. Für diese Bereiche kann die Genauigkeit anhand von einschlägigen alternativen Methoden geschätzt und bewertet werden. ANHANG III Stichprobenmerkmale 1. Zu den Stichprobenmerkmalen des Bereichs Arbeitskräfte gehört unter anderem Folgendes: a) Die landesweite Stichprobe für das Bezugsvierteljahr (Aggregation aufeinander folgender Bezugswochen) ist gleichmäßig auf alle Wochen des Vierteljahrs verteilt. Die Stichprobe (in jeder NUTS‐2-Region) für das Bezugsvierteljahr wird auf die drei Monate proportional zur Anzahl der Wochen im jeweiligen Monat verteilt; b) Die Stichprobe hat einen unterjährigen Rotationsplan. Die Stichproben derselben Vierteljahre in aufeinander folgenden Jahren müssen sich ohne Berücksichtigung des Schwunds um mindestens 20 % und die von aufeinander folgenden Vierteljahren um mindestens 50 % überschneiden. Unbeschadet des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe e werden Daten für die gesamte Stichprobe bereitgestellt. 2. Zu den Stichprobenmerkmalen des Bereichs Einkommen und Lebensbedingungen gehört unter anderem Folgendes: a) Der Rotationsplan der Stichprobe erstreckt sich über mindestens vier Jahre. Falls die Mitgliedstaaten es als möglich erachten, erstreckt sich der Rotationsplan der Stichprobe über sechs Jahre oder mehr. b) Die Stichprobe wird außer in Zeiträumen mit Änderungen des Stichprobenumfangs ohne Berücksichtigung des Schwunds gleichmäßig auf die Jahre des Rotationsplans verteilt. 3. Zu den Stichprobenmerkmalen des Bereichs Zeitverwendung gehören unter anderem Folgendes: Die den Stichprobeneinheiten zugeordneten Berichtszeiträume a) sind über einen zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraum verteilt, b) umfassen arbeitsfreie Tage und c) basieren auf einer Zufallsstichprobe. 4. Zu den Stichprobenmerkmalen des Bereichs Verbrauch gehören unter anderem: Die den Stichprobeneinheiten zugeordneten Berichtszeiträume sind über einen zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraum verteilt. ANHANG IV Periodizität 1. Die Daten für den Bereich Arbeitskräfte werden vierteljährlich, jährlich, zweijährlich und achtjährlich erhoben. Die Daten zu Variablen, die sich auf Ad-hoc-Themen beziehen, werden vierjährlich erhoben. 2. Die Daten für den Bereich Einkommen und Lebensbedingungen werden jährlich, dreijährlich und sechsjährlich erhoben. Die Daten zu Variablen zu Ad-hoc-Themen werden zweijährlich erhoben. 3. Die Daten für den Bereich Gesundheit werden sechsjährlich erhoben. 4. Die Daten für den Bereich allgemeine und berufliche Bildung werden sechsjährlich erhoben. 5. Die Daten für den Bereich Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien werden jährlich erhoben. 6. Die Daten für den Bereich Zeitverwendung werden zehnjährlich erhoben. 7. Die Daten für den Bereich Verbrauch werden fünfjährlich erhoben. 8. Soweit dies zur Vermeidung einer Überbelegung bestimmter Datenerhebungszeiträume erforderlich ist, darf die in Artikel 4 festgelegte rotierende Mehrjahresplanung um maximal ein Jahr von den Datenerhebungszeiträumen für die in Nummer 3, 4, 6 und 7 dieses Anhangs genannten Bereiche abweichen. ANHANG V Datenübermittlungsfristen Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die benötigten Daten gemäß den in diesem Anhang festgelegten Fristen. 1. Für den Bereich Arbeitskräfte
übermitteln die Mitgliedstaaten vorgeprüfte Mikrodaten ohne direkte Kennung, und zwar nach dem folgenden zweistufigen Verfahren: a) Während der ersten drei Jahre der Durchführung dieser Verordnung gemäß den Bestimmungen in Artikel 11 Absatz 4: — für vierteljährliche Daten: binnen zehn Wochen nach Ende des Bezugszeitraums, — für sonstige Daten: bis zum 31. März des Folgejahres. b) Vom vierten Jahr der Durchführung an wie folgt: — für vierteljährliche Daten: binnen acht Wochen nach Ende des Bezugszeitraums, — für sonstige regelmäßig übermittelte Daten: bis zum 15. März des Folgejahres, — für sonstige Daten zu Ad-hoc-Themen: bis zum 31. März des Folgejahres. Wenn das Fristende auf einen Samstag oder Sonntag fällt, endet die Frist tatsächlich am darauf folgenden Montag. Das Einzelthema "Einkommen aus Arbeit" kann der Kommission (Eurostat) innerhalb von 15 Monaten nach Ende des Bezugszeitraums übermittelt werden.
Die Mitgliedstaaten übermitteln aggregierte Ergebnisse zur Erstellung monatlicher Erwerbslosigkeitsstatistiken binnen 25 Tagen nach dem Bezugs- bzw. dem Kalendermonat. Falls die Daten gemäß der ILO-Definition übermittelt werden, kann diese Frist auf 27 Tage verlängert werden. 2. Für den Bereich Einkommen und Lebensbedingungen übermitteln die Mitgliedstaaten vorgeprüfte Mikrodaten ohne direkte Kennung innerhalb folgender Fristen: a) zu den Variablen für die Datenerhebung des Jahres N bis zum Ende des Jahres N, außer in besonderen Fällen, in denen bis zum Ende des Jahres N vorläufige Mikrodaten zum Einkommen und die überarbeiteten Daten bis zum 28. Februar des Jahres N+1 übermittelt werden können; b) für die Variablen, die sich auf die Beobachtungen in den Jahren des im Jahr N endenden Rotationsplans beziehen, bis zum 31. Oktober des Jahres N+1. 3. Für den Bereich Gesundheit übermitteln die Mitgliedstaaten vorgeprüfte Mikrodaten ohne direkte Kennung binnen neun Monaten nach dem Ende des Datenerhebungszeitraums ihres Landes. 4. Für den Bereich allgemeine und berufliche Bildung übermitteln die Mitgliedstaaten vorgeprüfte Mikrodaten ohne direkte Kennung binnen sechs Monaten nach dem Ende des Datenerhebungszeitraums ihres Landes. 5. Für den Bereich Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien übermitteln die Mitgliedstaaten vorgeprüfte Mikrodaten ohne direkte Kennung bis zum 5. Oktober des Erhebungsjahres N. 6. Für den Bereich Zeitverwendung übermitteln die Mitgliedstaaten vorgeprüfte Mikrodaten ohne direkte Kennung binnen 15 Monate nach Abschluss der praktischen Erhebungstätigkeit. 7. Für den Bereich Verbrauch übermitteln die Mitgliedstaaten vorgeprüfte Mikrodaten ohne direkte Kennung binnen 15 Monaten nach dem Ende des Bezugsjahres.
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