Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Sozialdaten hoher Qualität werden nicht nur für politische Zwecke, sondern auch für die Forschung und als Bestandteil einer tragfähigen Informationsinfrastruktur benötigt. Forschern, die zu wissenschaftlichen Zwecken gemäß der Verordnung (EU) Nr. 557/2013 der Kommission in Bezug auf den Zugang zu vertraulichen Daten ohne direkte Kennung zu wissenschaftlichen Zwecken Zugriff auf Mikrodaten erhalten, würden besser verknüpfte statistischen Datensätze sehr zugutekommen.
Erwägungsgrund 24 32019R1700Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen