Erwägungsgrund 4 32019R1700
Europäische Sozialstatistiken sollten nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Arten von Nutzern — wie politischen Entscheidungsträgern, öffentlichen Verwaltungen, Forschern, Gewerkschaften, Studierenden, Vertretern der Zivilgesellschaft einschließlich Nichtregierungsorganisationen und Bürgerinnen und Bürgern — zur Verfügung gestellt werden, und die Nutzer sollten über Datenbanken der Kommission (Eurostat) auf ihrer Website und über ihre Veröffentlichungen freien und problemlosen Zugang zu Statistiken haben können. Hierzu sollte die Website der Kommission (Eurostat) noch aktueller und nutzerfreundlicher gestaltet werden.