Erwägungsgrund 4 32019R0002
Das EU-USA Luftverkehrsabkommen sieht eine offene Wet-Lease-Regelung zwischen den Vertragsparteien vor. Nach den einschlägigen Bestimmungen in Artikel 10 des EU-USA Luftverkehrsabkommens sind Wet-Lease-Vereinbarungen im internationalen Luftverkehr zulässig, sofern alle Vertragsparteien dieser Vereinbarungen über die entsprechende Genehmigung verfügen und die Anforderungen erfüllen, die nach den von den Vertragsparteien des EU-USA Luftverkehrsabkommens üblicherweise angewandten Gesetzen und sonstigen Vorschriften gelten.