Erwägungsgrund 5 32019R0002
Einschlägige Entwicklungen sowie die Gespräche in dem im Rahmen des EU-USA Luftverkehrsabkommens eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss haben gezeigt, dass sich aus einer eigenständigen Wet-Lease-Übereinkunft, in der die entsprechenden Bestimmungen des EU-USA Luftverkehrsabkommens präzisiert würden, Vorteile für die Vertragsparteien des EU-USA Luftverkehrsabkommens ergäben.