Erwägungsgrund 3 32019R0002
Das Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits (im Folgenden „EU-USA Luftverkehrsabkommen“) wurde am 25. April 2007 unterzeichnet und anschließend durch ein Protokoll vom 24. Juni 2010 geändert. Das EU-USA Luftverkehrsabkommen spiegelt das Engagement der Vertragsparteien wider, zum gemeinsamen Ziel eines weiteren Abbaus von Marktzutrittsschranken beizutragen, um möglichst große Vorteile für Verbraucher, Luftfahrtunternehmen, Arbeitnehmer und Gemeinschaften beiderseits des Atlantiks zu erreichen.