Erwägungsgrund 2 32019R0002
Diese Vereinbarungen sind unter außergewöhnlichen Umständen zulässig, etwa falls es an entsprechenden Luftfahrzeugen auf dem Unionsmarkt mangelt. Die Vereinbarungen sollten streng befristet sein und Sicherheitsnormen entsprechen, die den im Unionsrecht und im nationalen Recht vorgesehenen Sicherheitsvorschriften gleichwertig sind.