Erwägungsgrund 5 32019R0491
Mit Blick auf die Fortsetzung der Kooperationsprogramme sollte präzisiert werden, dass die Kooperationsprogramme unbeschadet des Artikels 20 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 die teilnehmenden Regionen im Vereinigten Königreich umfassen können, die den Regionen der NUTS-3-Ebene entsprechen sollten.