Erwägungsgrund 6 32019R0500
Diese Verordnung berührt nicht die Rechte, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats in dem Zeitraum vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung erworben wurden oder werden. Damit diese Rechte geschützt und gewahrt werden, bedarf es einer guten Zusammenarbeit. Es muss sichergestellt werden, dass die betroffenen Personen angemessen und zeitnah informiert werden.