Erwägungsgrund 5 32019R0818
Die hochrangige Expertengruppe für Informationssysteme und Interoperabilität kam in ihrem Abschlussbericht vom 11. Mai 2017 zu dem Schluss, dass es notwendig und technisch möglich ist, auf Lösungen für die Interoperabilität hinzuarbeiten, und dass diese Interoperabilität grundsätzlich sowohl operative Verbesserungen bewirken als auch gemäß den Datenschutzvorschriften umgesetzt werden könnte.