Erwägungsgrund 8 32019R0818
In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Juni 2017 hat der Europäische Rat hat die Notwendigkeit einer besseren Interoperabilität zwischen den Datenbanken betont und die Kommission aufgefordert, so rasch wie möglich Gesetzgebungsvorschläge auf der Grundlage der Vorschläge der hochrangigen Expertengruppe für Informationssysteme und Interoperabilität vorzubereiten.