Erwägungsgrund 6 32020R1530
Zu diesem Zweck wird Frankreich durch den Beschluss (EU) 2020/1531 des Europäischen Parlaments und des Rates ermächtigt, unter bestimmten Bedingungen eine internationale Vereinbarung zur Ergänzung des Vertrags von Canterbury auszuhandeln, zu unterzeichnen und abzuschließen, mit der die zwischenstaatliche Kommission als für die Anwendung des Unionsrechts in der festen Ärmelkanal-Verbindung einzige zuständige Sicherheitsbehörde beibehalten wird.