Verordnung (EU) 2020/1530 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2020 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/798 hinsichtlich der Anwendung von Vorschriften für die Eisenbahnsicherheit und -interoperabilität in der festen Ärmelkanal-Verbindung
Die Richtlinie (EU) 2016/798 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 9 32020R1530
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