Erwägungsgrund 7 32020R2227
Da Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs in den Unionsgewässern und umgekehrt eine lange Tradition haben, und um gegenseitigen Zugang zu den Gewässern zu erhalten, sollte die Union einen Mechanismus schaffen, durch den Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs durch Genehmigung der Zugang zu den Unionsgewässern gewährt wird, damit die dem Vereinigten Königreich zugeteilten Quotenanteile unter den gleichen Bedingungen, die für Fischereifahrzeuge der Union gelten, befischt werden können. Solche Fanggenehmigungen sollten nur erteilt werden, wenn und soweit das Vereinigte Königreich Fischereifahrzeugen der Union weiterhin Genehmigungen zur weiteren Fischerei in den Gewässern des Vereinigten Königreichs erteilt.