Erwägungsgrund 9 32020R2227
In der Verordnung (EU) 2017/2403 sind Vorschriften für Fischereitätigkeiten, die Fischereifahrzeuge der Union in den Gewässern eines Drittlands außerhalb eines Abkommens ausüben, das Recht eines Flaggenmitgliedstaats, direkte Genehmigungen zu erteilen, und die Bedingungen und Verfahren für die Erteilung solcher Genehmigungen festgelegt. Angesichts der Zahl von Fischereifahrzeugen der Union, die in den Gewässern des Vereinigten Königreichs Fischfang betreiben, würden diese Bedingungen und Verfahren zu erheblichen Verzögerungen und einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen, falls kein Abkommen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich mit Bestimmungen über die Fischerei geschlossen wird. Daher müssen besondere Bedingungen und Verfahren festgelegt werden, damit das Vereinigte Königreich Fischereifahrzeugen der Union leichter die Genehmigung zur Ausübung von Fischereitätigkeiten in den Gewässern des Vereinigten Königreichs erteilen kann.