Erwägungsgrund 8 32020R2227
Die Verordnung (EU) 2017/2403 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für die Erteilung und Verwaltung von Fanggenehmigungen für Fischereifahrzeuge in den Gewässern unter der Hoheit oder Gerichtsbarkeit eines Drittlands und für Fischereifahrzeuge aus Drittländern, die in den Unionsgewässern Fischereitätigkeiten ausüben.