Erwägungsgrund 12 32020R0283
Um die Rechte und Pflichten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zu schützen, ist es wichtig, dass Informationen über Zahlungen nicht für die automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall genutzt und daher immer im Abgleich mit anderen, den Steuerbehörden vorliegenden Steuerinformationen überprüft werden.