Verordnung (EU) 2020/283 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung
Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 20 32020R0283
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