Erwägungsgrund 18 32020R0283
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, insbesondere dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. In diesem Zusammenhang schränkt diese Verordnung die Menge der personenbezogenen Daten, die den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, stark ein. Die Verarbeitung von Zahlungsinformationen gemäß dieser Verordnung sollte nur für die Zwecke der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs erfolgen.