Erwägungsgrund 5 32020R0283
Im Hinblick auf die wirksame Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs ist es notwendig und verhältnismäßig, den Mitgliedstaaten die Instrumente für die Erhebung, Speicherung und Übermittlung der von den Zahlungsdienstleistern bereitgestellten Informationen zur Verfügung zu stellen und den Eurofisc-Verbindungsbeamten Zugang dazu zu gewähren, sofern diese Informationen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Fällen von Mehrwertsteuerbetrug oder mit der Aufdeckung des Mehrwertsteuerbetrugs stehen. Diese Instrumente sind von wesentlicher Bedeutung, da die Steuerbehörden diese Informationen für die Zwecke von Mehrwertsteuerkontrollen und zum Schutz der öffentlichen Einnahmen sowie der ehrlichen Unternehmen in den Mitgliedstaaten benötigen, wodurch wiederum Arbeitsplätze und die Bürgerinnen und Bürger der Union geschützt werden.