Verordnung (EU) 2020/461 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur finanziellen Unterstützung der von einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit schwer betroffenen Mitgliedstaaten und Länder, die ihren Beitritt zur Union verhandeln
Die Unterstützung durch die Union sollte die Bemühungen der betroffenen Staaten ergänzen und einen Teil der öffentlichen Aufwendungen abdecken, die für die wichtigsten Maßnahmen zur Bewältigung der Notfallsituation bestimmt sind.
Erwägungsgrund 7 32020R0461
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