Erwägungsgrund 4 32020R0461
Eine größere Krisensituation kann sich aus einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit ergeben, insbesondere durch eine offiziell zur Pandemie erklärte Viruskrankheit. Der Fonds ermöglicht es der Union, zur Mobilisierung der Hilfsdienste für die unmittelbaren Bedürfnisse der Bevölkerung sowie zum kurzfristigen Wiederaufbau der wesentlichen beeinträchtigten Infrastrukturen beizutragen und so die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit in den geschädigten Regionen zu fördern. Jedoch ist der Fonds derzeit auf Naturkatastrophen beschränkt, die materielle Schäden verursachen, und deckt keine Katastrophen größeren Ausmaßes ab, die auf biologische Gefahren zurückzuführen sind. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, damit die Union bei Notlagen größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit intervenieren kann.