Erwägungsgrund 12 32020R0672
Damit die Eventualverbindlichkeit, die sich aus den im Rahmen dieses Instruments gewährten Darlehen ergibt, mit dem geltenden MFR und den Eigenmittelobergrenzen vereinbar ist, müssen prudentielle Regeln festgelegt werden, die auch die Möglichkeit einer Ablösung der im Namen der Union ausgegebenen Anleihen vorsehen.